Satzung der Selbstbestimmt Leben Unabhängig Gemeinsam - SLUG GmbH

§ 1 Firma und Sitz
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
Selbstbestimmt Leben Unabhängig Gemeinsam - SLUG GmbH
(2) Sitz der Gesellschaft ist Berlin.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des selbstbestimmten Lebens behinderter Menschen, insbesondere durch die Erbringung von Dienstleistwigen im Zusammenhang mit dem Betrieb der „Fachstelle Teilhabeberahmg" der „Interessenvertretwig Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.".
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern.
(3) Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland enicbten.

§ 3 Stammkapital und Geschäftsanteile
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR - in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro-.
(2) Die Stammeinlagen wurden in bar und in voller Höhe geleistet.

§ 4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung im Handelsregister. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet am 31. Dezember des Jahres, in dem die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wird.
(2) Die Dauer der GeseJlschaft ist unbestimmt.

§ 5 Geschäftsführung und Vertretung
(1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
(2) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft einzeln.
(3) Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten für die Liquidatoren der Gesellschaft entsprechend.

§ 6 Wettbewerbsverbot
Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.

§ 7 Bekanntmachungen
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger.

§ 8 Gründungskosten
(1) Die Kosten dieses Vertrages und des Vollzuges gehen bis zum Höchstbetrag von 250,00 EUR zu Lasten der Gesellschaft, darüber hinaus gehende Gründungskosten trägt der Gesellschafter.
(2) Die Kosten künftiger Kapitalerhöhungen einschließlich der Kosten für die Übernahmeerklärungen trägt die Gesellschaft.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Satzung berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige zu ersetzen.
(2) Ergänzend zu diesem Gesellschaftsvertrag gelten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der jeweils gültigen Fassung.

 

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